Kommunalwahlen: Die Basis unserer Vertretungen vor Ort

Am 13. September werden die neuen Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte für die rund 2.125 kommunalen Vertretungen in Niedersachsen gewählt. Die aktuelle Wahlperiode der Abgeordneten hat am 01. November 2021 begonnen und wird am 31. Oktober 2026 enden.

Innerhalb dieser Amtszeiten gab und gibt es für die Gewählten zahlreiche Sitzungen. Diese kommunalpolitischen Zusammenkünfte werden in der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Auch nur wenige Interessierte wohnen den öffentlichen Sitzungen bei. Die Ergebnisse uns Beschlüsse sind aber durchaus für uns alle von Interesse sein, da sie unser direktes Miteinander beeinflussen.

In Schöppenstedt z.B. sind dies durchschnittlich vier Ratssitzungen und mehr als ein Dutzend Ausschusssitzungen. Dabei gibt es verschiedene Ausschussbereiche, die in die Themen Bau/Planung/Grundstücksangelegenheiten/Umwelt/Natur, den Umlegungsausschuss, den Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Jugend/Sport/Kultur und den Ausschuss Wirtschaft/Finanzen gegliedert sind. Daneben gibt es in den Parteien interne Fraktionssitzungen, die bestimmte Themen vor- und/oder nachbereiten. Bei der SPD Schöppenstedt sind dies beispielsweise aktuell 18 zusätzliche Sitzungen. Hinzu kommen bei den Sozialdemokraten 2 Klausurtagungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten und mehrere Zusammenkünfte für den hiesigen Ortsverein.
Parallel erfolgen die Sitzungen im Samtgemeinderat Elm/Asse. Neben den üblichen Gemeindesitzungen, in denen alle Gewählten zusammen kommen, gibt es auch hier allein 20 Fraktionssitzungen. Die SPD und die Grünen/Bündnis 90 bilden vor Ort eine gemeinsame Fraktion.
Jede Sitzung bedarf dabei einer gewissen Vorbereitung auf die zu behandelnden Themen. Gesetze, Bauverordnungen, Finanz- und Haushaltpläne, Prüfungswesen, mittunter Personal- und Rechtsfragen, Vermögens- oder Stiftungsangelegenheiten. Hier muss man sich einlesen und im wahrsten Sinne „schlau machen“. Die Liste der Themen ist umfangreich und zumeist anspruchsvoll.

Alle Zusammenkünfte dienen dem Zweck die Anwohner und Bürger bestmöglich zu vertreten und deren Anliegen und Wünsche gemäß der jeweiligen Verordnungslage zu berücksichtigen. Hier wird es auch immer wieder Kompromisse geben müssen. Doch gerade genau dieser Umstand ist ein Grundstein unserer gelebten Demokratie. In keinem anderen Staatssystem kann vom Bürger so umfangreich Einfluss genommen werden. Allgemein gelten in Deutschland freie und geheime Wahlen, die Aufteilung der Staatsgewalt bei Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung auf voneinander unabhängige Organe (Gewaltenteilung) sowie die Garantie der Grundrechte.
Aber zurück zur Kommunalpolitik. Beschlüsse und Festlegungen ordnen unser gemeinsames Zusammenleben. Hierbei gilt, dass die Zusammensetzung der Räte und damit auch der Ausschüsse komplett abhängig von den Wahlergebnissen ist. In unserer Staatsverfassung und damit auch auf Kommunalebene basiert die „Herrschaft die Machtausübung“ auf der Grundlage politischer Freiheit und Gleichheit. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Verantwortlichen in den hiesigen Stadt- und Samtgemeinderäten mehrheitlich ehrenamtlich agieren. Sie verrichten diese Aufgaben neben ihren beruflichen und persönlichen Herausforderungen.

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